Lexikon -Seng- und Schmorschäden

Versichert sind in der Hausratversicherung auch Seng- und Schmorschäden, die nicht eindeutig durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.


Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung des elektrischen Stromes entstehen.

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